1. Oktober 2022

Neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

An dieser Stelle eine kurze Zusammenfassung der Pflichten für Arbeitgeber die sich aus der Verordnung die seit letztem Sonnabend in Kraft getreten ist ergeben. a) Gefährdungsbeurteilung: Sie sind nach der ab 1.10.2022 geltenden Verordnung