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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Art der Leistungen und Geltungsbereich
                 Rafiq Faidi (RAFA) stellt Leistungen im Rahmen eines Dienstes zur Verfügung. RAFA und seine Kooperationspartner erbringen, neben anderen Leistungen, Leistungen in Form von Erhebungen, Untersuchungen, Verifikationen, Einschätzungen, Überprüfungen und/oder Bewertungen. Ergebnisse werden in Form von Feststellungen, Ratschlägen, Einschätzungen und Empfehlungen zur Verfügung gestellt.
1.1            Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, die durch Rafiq Faidi (RAFA) oder durch ihn beauftragte und in seinem Namen handelnde Personen oder Firmen gegen Entgelt erbracht, verkauft und/oder vertrieben werden. Andere Regelungen oder Arten der Leistungserbringung durch Rafiq Faidi (RAFA) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
1.2            Die Leistungen, Angebote und Lieferungen von Rafiq Faidi (RAFA) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Ausnahme von dieser Regel ist ein ordentlich geschlossener Vertrag oder eine andere Art der schriftlichen Verabredung zwischen den beteiligten Parteien. Entgegenstehende und/oder anderslautenden Geschäftsbedingungen seitens des Auftraggebers oder Teilnehmers einer Leistung auch unter Einbeziehung seiner Geschäfts- bzw. seiner Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
1.3            Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) davon nicht berührt.
1.4            Änderung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber, die einzelne Punkte dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam machen, bedürfen der vorherigen Absprache und einer schriftlichen Bestätigung beider Seiten.
 
2 Vertragsschluss, Anmeldung, Umfang sowie Durchführung
2.1            Maßgeblich für den Auftrag ist eine schriftliche Auftragsbestätigung durch oder ein Vertrag mit Rafiq Faidi (RAFA) oder eine von ihm beauftragte Person. Gegen die Inhalte dieser Auftragsbestätigung oder dem Vertrag kann der Kunde nur unverzüglich und schriftlich widersprechen. Ansonsten ist der Vertrag zustande gekommen.
2.2            Spezielle Pakete zur Grundbetreuung aus dem Bereich Arbeitsschutz können für Unternehmen unter 10 Beschäftigten und für Unternehmen, die nicht länger als 3 Jahre am Markt und unter 20 Beschäftigte haben, direkt auf der Website: www.rafa-organisation kostenpflichtig gebucht werden.
2.3            Werden Leistungen im Rahmen des Arbeitsschutzes durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und / oder eines Betriebsarztes erbracht, werden diese nach der von den jeweiligen für das Unternehmen zuständigen Berufsgenossenschaften herausgegebenen Vorschriften der DGUV Vorschrift 2 erfüllt.
2.4            Rafiq Faidi (RAFA) wird ausdrücklich erlaubt, fachkundige Dritte und/oder Kooperationspartner zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen hinzuzuziehen. Insbesondere wird es Rafiq Faidi gestattet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte in die Bearbeitung von Leistung einzubeziehen und/oder die Betreuung des Auftraggebers an diese zu übertragen.
2.5             Wird ein Auftrag durch den Auftraggeber an Rafiq Faidi (RAFA) erteilt, wird der Umfang der Arbeiten die durch Rafiq Faidi (RAFA) zu leisten sind, vor Aufnahme der Arbeiten schriftlich festgehalten. Es können sich während der Durchführung des Auftrages in seltenen Fällen Änderungen oder Erweiterungen des vorher festgelegten Auftragsumfangs ergeben. Ist dies der Fall, so müssen zwischen den Vertragsparteien vor Aufnahme der Tätigkeiten durch Rafiq Faidi (RAFA) oder von ihm zur Auftragsbearbeitung herangezogene Dritte, zusätzliche schriftliche Vereinbarungen getroffen werden.
                 
                 Die Leistungen und der Umfang der Leistungen bei Seminare und Schulungen die von oder durch Rafiq Faidi (RAFA) durchgeführt werden, ergeben sich aus den Seminar- und Schulungsankündigungen. Etwaige Änderungen können spontan, durch Rafiq Faidi (RAFA) oder von ihm zur Auftragsbearbeitung herangezogene Dritte, vorgenommen werden, solange das angekündigte Seminar- und/oder Schulungsziel erreicht wird.
2.6            Eine Anmeldung bei einem Seminar, welches von oder durch Rafiq Faidi (RAFA) durchgeführt wird, gilt als verbindlicher Anmeldung.

3  Zahlungs-und Vergütungsbedingungen
3.1            Vergütungen im Rahmen der DGUV Vorschrift 2 und der dort festgeschriebenen Leistungen der Grundbetreuung, müssen jeweils vor der Leistungserbringung und zu Beginn des neuen Vertragsjahres entrichtet werden.
3.2            Solange es nicht ausdrücklich vereinbart und/oder technisch vorgesehen ist, ist eine schriftliche vertragliche Regelung zur Beauftragung von Leistungen, die durch Rafiq Faidi (RAFA) und/oder von durch Rafiq Faidi (RAFA) zur Auftragsbearbeitung herangezogenen Dritten erbracht werden sollen, zu treffen.
3.3            Solange nichts anderes vereinbart ist, erbringt der Auftragnehmer seine Leistungen erst, nachdem die vereinbarte Vergütung für die vereinbarte Leistung auf dem Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben wurde.
3.4            Die Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3.5            Der Abzug von Skonto bedarf gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
3.6            Die Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe. Die Umsatzsteuer wird bei der Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen.
3.7            Im Falle, dass es keine anderslautende und vertiefende schriftliche vertragliche Fixierung gibt, gilt eine Festschreibung (Vertragsbindung) der Laufzeit des Vertrages von 1 Jahr. Eine Kündigung des Vertrages kann somit erst fristgerecht zum zweiten vollen Vertragsjahr erfolgen.
3.8            Hat sich die Zahl der Beschäftigten im laufenden Vertragsjahr nach oben bewegt oder wird sich für den Auftraggeber absehbar die Zahl der Beschäftigten im folgenden Vertragsjahr nach oben bewegen, ist dies dem Auftragnehmer zur Anpassung der Beträge der Grund- bzw. Regelbetreuung schriftlich und belastbar anzuzeigen. Gleiches gilt für eine Veränderung des Beschäftigtenstands nach unten. Die Änderung des Beschäftigtenstands ist bis zum 01. Januar des neuen Vertragsjahres durch den Auftraggeber anzuzeigen. Die Vergütung für die Leistung der Grund- und Regelbetreuung wird dann entsprechend der sich veränderten Beschäftigtenzahl und der dafür zugrunde zulegenden Betreuungsschlüssel der DGUV Vorschrift 2 zum 01.Januar des ab dann laufenden Vertragsjahres angepasst. Wird die Veränderung des Beschäftigtenstandes nach oben hin Rafiq Faidi (RAFA) nicht mitgeteilt, kann Rafiq Faidi (RAFA) eine Nachforderung für die nicht fristgerecht angezeigten Beschäftigten per Rechnung stellen.
                 
                 Änderungen des Beschäftigtenstandes in der zweiten Jahreshälfte des laufenden Vertragsjahres, werden nicht für die Rechnungsstellung des laufenden Vertragsjahr relevant. Eine Rückerstattung von gezahlten Geldern findet nicht statt und kann auch nicht geltend gemacht werden. Anpassungen der Jahresvergütung finden bei Beginn des nächsten Leistungszeitraum und der Rechnungslegung durch Rafiq Faidi (RAFA) statt.
3.9            Nicht in Anspruch genommene Einsatzzeiten der Grundbetreuung können nicht in folgende Vertragsjahre übertragen werden. Sie verfallen mit Ende des laufendes Vertragsjahres oder mit dem Ende der vertraglichen Beziehung zwischen den Vertragsparteien. Eine Rückerstattung gezahlter Gelder findet nicht statt.
3.10          Rafiq Faidi (RAFA) ist berechtigt, die durch den Auftraggeber zahlbare Vergütung für das jeweils folgende Vertragsjahr um bis zu 8 % nach oben hin anzupassen, ohne dass dies ein Sonderkündigungsrecht des Auftraggebers begründet. Diese Änderung muss mit Beginn des vierten Quartales des zur Änderung vorstehenden Kalenderjahres schriftlich per E-Mail angezeigt werden.
3.11           Die gesetzlichen Regeln gelten bei Verzug von Zahlungen. Unter folgenden Bedingungen kann Rafiq Faidi (RAFA) oder eine von ihm beauftragte Person Leistungen bis zur Bezahlung zurückstellen, Vorauszahlung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten:
                 –        Zahlungsverzug des Auftraggebers.
                 –        Einstellung der Zahlung.
                 –        Bekanntwerden von Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers infrage stellen.
3.12          Werden Termine für Einsätze vor Ort durch den Auftraggeber kurzfristig abgesagt, dies kann z. B. die Begleitung einer Begehung durch die Berufsgenossenschaft oder die Beratung von Beschäftigten im Unternehmen sein, dann wird eine Vergütung in der Höhe des jeweils gültigen Tagessatzes von Rafiq Faidi (RAFA) fällig. Dabei gilt:
                  –        50 % des Tagessatzes bei einer Absage 6-2 Tage vor dem Termin,
                  –        100 % des Tagessatzes bei einer Absage 1 Tag oder ohne Absage des Termins,
                  –        Terminabsagen die 7 Tage oder länger vor dem Termin stattfinden sind kostenfrei.
3.13           Rafiq Faidi (RAFA) von ihm beauftragte Personen oder Unternehmen sind nicht zur Nachleistung verpflichtet.
3.14           Ausgeschlossen ist die Zurückhaltung von Zahlung oder Aufrechnung derselben gegen unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.
3.15          Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln.

4 Zeit und Ort der Leistungserbringung
4.1            Solange nichts anderes vereinbart ist, erbringt der Auftragnehmer oder die von ihm zur Leistungserbringung hinzugezogenen Dritte die vereinbarten Leistungen erst, nachdem die vereinbarte Vergütung für die vereinbarte Leistungen auf dem Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben wurde.
4.2            Die Leistungen der Grundbetreuung können von Rafiq Faidi (RAFA) oder von zur Auftragsbearbeitung herangezogenen Dritte in der Regel bis zu 50 % beim Auftraggeber vor Ort abgerufen werden. Min. 50% der Leistungen von Rafiq Faidi (RAFA) sind Aufwand für Recherchen, Vor- und Nachbereitung, Fortbildungen und Schulungen und für Korrespondenzen mit und für den Auftraggeber (ca. 10 %) und werden nicht in den Räumlichkeiten des Auftraggebers geleistet. Leistungen der betriebsärztlichen Betreuung werden im Einzelnen abgestimmt und unterliegen den Vorgaben der jeweils für das Unternehmen gültigen Fassung der DGUV Vorschrift 2. Der Einsatzort der Leistungen der betriebsärztlichen Betreuung wird im Einzelnen abgestimmt.
4.3            Werden Seminare und/oder Workshops, Schulungen oder Trainings durchgeführt, kann Rafiq Faidi (RAFA) bis zu vier Tage vor der Durchführung und Leistungserbringung den Ort des Seminars verlegen. Die Verlegung des Veranstaltungsortes muss per E-Mail bis zu drei Tagen vor Veranstaltungsbeginn unter Angabe der Anschrift des neuen Veranstaltungsortes angezeigt werden.
4.4            Der Auftragnehmer bestimmt Zeit und Ort der Leistungserbringung selbstständig. Im Rahmen des Arbeitsschutzes solange, wie die DGUV Vorschrift 2 in der jeweils gültigen Fassung nichts anderes zwingend vorgibt und keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
4.5            Begehungen werden im Rahmen der DGUV Vorschrift 2 durchgeführt. Müssen mehrere Standorte begangen werden, erfolgt die Begehung in Abhängigkeit der am jeweiligen Standort Beschäftigten in Zeitabständen von 5 Jahren.
4.6            Aus Gründen der besseren Steuerbarkeit wird vereinbart, das erforderliche Begehungen an kleineren Standorten des Auftraggebers ohne vorherige Ankündigung erfolgen können.  

5 Allgemeine Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1            Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer und von ihm zur Auftragserfüllung hinzugezogene Dritte alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt werden, die den Zweck dieses Vertrages berühren. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.
5.2            Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen. Alle Unterlagen die Rafiq Faidi (RAFA) oder von ihm zur Auftragserfüllung herangezogenen Personen und/oder Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, werden als inhaltlich richtig angenommen, der Auftraggeber ist verpflichtet die Unterlagen vor der Herausgabe zur weiteren Auftragsbearbeitung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Für falsche Ergebnisse von Untersuchungen/Beratungen oder allen weiteren Leistungen die aufgrund von fehlerhaften Informationen entstehen, übernimmt der Auftraggeber die volle Verantwortung. Ein Rechtsanspruch ergibt sich in diesem Falle vom Auftraggeber gegen den Auftragnehmer und seine von ihm zur Auftragserfüllung herangezogene Dritte nicht.
5.3            Verändert sich die Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen nach unten oder oben, ist Rafiq Faidi (RAFA) durch den Vertragspartner vor Beginn des nächsten Abrechnungszeitraumes von den veränderten Beschäftigtenzahlen in Kenntnis zu setzen.
5.4            Der Auftraggeber hat zur Auftragsdurchführung geeignete Räumlichkeiten und der von Rafiq Faidi (RAFA) oder zur Auftragsdurchführung herangezogene Dritte benötigten technischen Infrastruktur (evtl. Beamer, Flipcharts, Witheboards, Pinnwände, Strom) zur Verfügung zu stellen, solange nichts anderes vereinbart ist.
5.5            Der Auftraggeber hat die zur Erfüllung des Auftrags benötigten personellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
5.6            Der Auftraggeber hat Änderungen im Unternehmen bei der gesetzlichen und/oder organisatorischen Vertretungsbefugnis im Bereich Arbeitssicherheit dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen.

6 Workshops, Seminare, Schulungen und Veranstaltung
6.1            Ein Vertrag kommt über eine Beauftragung durch einen Auftraggeber und der zu erfolgenden Vertragsbestätigung durch Rafiq Faidi (RAFA) oder eine durch ihn beauftragte unterschriftsberechtigte Personen zustande.
6.2            Die Beauftragung hat schriftlich zu erfolgen. Sie kann der Einfachheit halber per E-Mail erfolgen.
6.3            Die Vertragsbestätigung erfolgt elektronisch per E-Mail oder per FAX.
6.4            Angebote zu Seminaren, Workshops oder Schulungen oder Trainings können auf der Seite https://rafa-organisation.de online oder per E-Mail eingeholt werden.
6.5            Bei einer Online-Anmeldung zu einem Seminar, Workshop, Training oder einer Schulung durch Rafiq Faidi (RAFA) oder von ihm beauftragten Person oder Unternehmen wird durch das Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig anmelden“ im Internet eine verbindliche vertragliche Verpflichtung ausgelöst.
6.6             Mit einer Anmeldung im Internet über den Button „Kostenpflichtig anmelden“ werden diese AGB als geltend akzeptiert.
6.7             Falls zu einem Seminar oder Workshop eine zu geringe Anzahl an teilnehmenden Personen zustande kommt oder es andere schwerwiegende Gründe für die Absage gibt (z. B. Ausfall des/der Referenten/in) behält es sich Rafiq Faidi oder von ihm zur Durchführung von Trainings, Seminaren, Schulungen oder Workshops beauftragte Dritte, das entsprechende Seminar, die Schulung oder den Workshop bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Es besteht dann für Auftraggeber oder Teilnehmer der Veranstaltung ein Anspruch auf eine Rückvergütung der schon entrichteten Beträge. Weitergehende Forderungen und Ansprüche können nicht erhoben oder geltend gemacht werden.
6.8            Rafiq Faidi (RAFA) behält es sich vor, bei einem Ausfall eines Referenten durch Krankheit, höhere Gewalt oder andere Ereignisse, die nicht vorhersehbar sind den Referenten auszutauschen. Eine Pflicht für Rafiq Faidi (RAFA) zur Durchführung des Workshops, Seminars, Schulung oder von Trainings im Falle eines Ausfalles eines Referenten durch die oben erwähnten Punkte entsteht für Rafiq Faidi (RAFA) dadurch nicht. Wird der Ablaufplan verändert oder ergibt sich eine Verschiebung innerhalb des Ablaufs, genauso wenn ein Referent ausgetauscht wird, ergibt sich daraus keine Berechtigung zum Rücktritt aus dem Vertrag.

7 Weisungsgebundenheit
7.1             Rafiq Faidi (RAFA) und von ihm beauftragte Personen und Unternehmen handeln grundsätzlich und im Rahmen der   Aufgaben und Anforderungen, die sich auch aus dem Arbeitssicherheitsgesetz ergeben, weisungsfrei.

Widerrufsrecht
8.1            Kommt ein Vertrag zwischen einer privaten Person (Verbraucher) und Rafiq Faidi (RAFA) zustande, gilt das Widerrufsrecht nach § 355 BGB.
8.2            Die Widerrufsfrist einer privaten Person (Verbraucher) beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit dem Vertragsschluss.

Vertretungsberechtigung und Ansprechpartner
9.1            Alleiniger Ansprechpartner für alle Fragen die diesen Vertrag betreffen ist Rafiq Faidi (RAFA).
9.2            Es besteht die Möglichkeit, dass Rafiq Faidi (RAFA) eine oder mehrere Personen zur Vertretung berechtigt. Diese     Personen sind berechtigt, offiziell als Vertretung, im Rahmen ihrer schriftlichen Übertragung von Verantwortung durch   Rafiq Faidi (RAFA) handelnd tätig zu werden.

10 Urheberrechte
10.1          Rafiq Faidi (RAFA) behält an allen Unterlagen (z. B. Handbüchern, Präsentationen, Gutachten, Berechnungen, Prüfergebnissen) und allen weiteren Leistungen die alleinigen Urheberrechte. Eine Nutzung ist ausschließlich nur für den Eigengebrauch von Kunden und Seminarteilnehmern von Rafiq Faidi (RAFA) erlaubt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach Genehmigung durch Rafiq Faidi (RAFA) oder einer für die Freigabe durch Rafiq Faidi (RAFA) beauftragten Person zulässig.

11 Schweigepflicht und Datenschutz
11.1           Rafiq Faidi (RAFA) und von ihm beauftragte Personen und Unternehmen sind verpflichtet, Stillschweigen über betriebliche Angelegenheiten des Auftraggebers, die im Rahmen von Auftragsbearbeitungen durch den Auftraggeber offenbart wurden oder zur Kenntnis gekommen zu waren.
11.2           Rafiq Faidi (RAFA) und von ihm beauftragte Personen und Unternehmen können Abschriften im Rahmen der Erfüllungspflichten aus dem Vertragsverhältnis und zur Erfüllung des Auftrages vornehmen. Zur Nachvollziehbarkeit dürfen diese Abschriften dann auch den eigenen Dokumentationen zugeführt werden.
11.3          Mit Annahme dieser AGB verpflichtet sich der Auftraggeber im Falle einer Kündigung des Vertragsverhältnisses zu Rafiq Faidi (RAFA), keine Beschäftigten, die in einem Beschäftigungsverhältnis zur Rafiq Faidi (RAFA) stehen, abzuwerben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Beschäftigte, die in einem Beschäftigungsverhältnis mit Rafiq Faidi (RAFA) stehen, nicht vor Ablauf einer Sperrfrist von zwei Jahren in seine Dienste zu nehmen. Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber, keine arbeitssicherheitstechnische sowie arbeitsmedizinische Betreuung in sonstiger Weise von dieser Person durchführen oder vornehmen lassen.

12 Verjährung und Gewährleistung
12.1          Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche durch den Auftraggeber bei Leistungen, die durch RAFA (Rafiq Faidi) oder  durch von RAFA hinzugezogene oder beauftragte Dritte erbracht wurden, beträgt 6 Monate. Die Verjährungsfrist beginnt ab Erbringung der jeweils vertraglich geschuldeten Leistung.

13 Kündigung
13.1          Durch eine sinkende Vergütung und die damit verbundene Veränderung des Vertragsinhaltes ergibt sich für Rafiq Faidi (RAFA) ein Recht zur sofortigen oder späteren Kündigung des bestehenden Vertrags (Sonderkündigungsrecht).
13.2          Bei einer Anpassung der Vergütung nach oben, entsteht für beide Vertragspartner kein außerordentlicher Kündigungsgrund und somit kein Sonderkündigungsrecht der vertraglichen Beziehung.
13.3           Der Vertrag kann nach Ablauf der Vertragsbindung spätestens drei (3) Monate vor Ende des laufenden Vertragsjahres für das nächste Jahr durch den Auftraggeber und/oder dem Auftragnehmer aufgekündigt werden. Eine spätere Kündigung des Vertrages für das folgende Vertragsjahr ist nicht zulässig.

14 Haftung
14.1          Rafiq Faidi (RAFA) und von ihm beauftragte Personen und Unternehmen Haften nur für Schäden, die auf Vorsatz und/oder schuldhafter Verletzung der vertraglichen Pflichten oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Dabei ist der Rechtsgrund nicht maßgeblich. Rafiq Faidi (RAFA) und von ihm beauftragte Personen und Unternehmen haften bei Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten nur für zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbare und vertragstypische Schäden.
14.2          Ergebnisse der Arbeit von Rafiq Faidi (RAFA) und seine zur Auftragsdurchführung durch ihn beauftragte Personen und/oder Unternehmen, die sich aus fehlerhaften Angaben durch den Auftraggeber ergeben, führen nicht zu Haftungspflichten zuungunsten von Rafiq Faidi (RAFA) und seine zur Auftragsdurchführung durch ihn beauftragte Personen und/oder Unternehmen.
14.3          Die Haftung von Rafiq Faidi (RAFA) für alle Schäden, Kosten und sonstige Forderungen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist, solange keine andersartigen gesetzlichen Regelungen dem entgegenstehen, insgesamt auf
                  • 500.000 € für Personen- und Sachschäden,
                  • 50.000 € für sonstige Schäden (einschließlich Sachschäden) einschließlich Vermögensschäden,
                  begrenzt.

15 Aufbewahrungspflichten für Unterlagen des Auftraggebers
15.1          Drei Jahre nach Beendigung des Auftrages erlischt die Aufbewahrungspflicht durch Rafiq Faidi (RAFA) für Unterlagen, die im Zusammenhang mit zu erbringenden Vertragsleistung stehen.
15.2          Die Rafiq Faidi (RAFA) vom Auftraggeber zur Erfüllung des Vertrags zur Verfügung gestellten Unterlagen sind auf Aufforderung des Auftraggebers mit der Beendigung der Vertragserfüllung herauszugeben. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber. Wenn der Auftraggeber die Unterlagen nicht anfordern, ist Rafiq Faidi (RAFA) berechtigt, diese nach Ablauf von drei Jahren zu vernichten. Anfallende Kosten hat in diesem Zusammenhang der Auftraggeber zu tragen.

16 Referenzkundenliste
16.1          Rafiq Faidi (RAFA) ist berechtigt, Auftraggeber als Referenz zu nutzen. Rafiq Faidi (RAFA) darf den Namen des Auftraggebers in allen öffentlichen Bekanntmachungen von und durch Rafiq Faidi (RAFA) und in Interviews nutzen. Falls das Einzelunternehmen von Rafiq Faidi (RAFA) in eine andere Gesellschaftsform überführt wird, ist das neu aufgestellte Unternehmen berechtigt, den Namen und die Referenz des Auftraggebers in das neue Unternehmen (mit gleichem und/oder mit einem erweiterten Unternehmenszweck) mit herüber zu nehmen und ebenfalls in allen öffentlichen Bekanntmachungen von und durch Rafiq Faidi (RAFA) und in Interviews zu nutzen.

17 Gerichtsstand und geltendes Recht
17.1          Bei Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien, ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle gegenseitigen Ansprüche Berlin.
17.2          Es gilt in allen Rechtsbeziehungen zwischen Rafiq Faidi (RAFA) und seine zur Auftragsdurchführung durch ihn beauftragte Personen und/oder Unternehmen grundsätzlich und ausschließlich das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.