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ARBEITSSICHERHEIT - Arbeitsschutz Berlin Brandenburg

Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV)

Bis einschließlich 28. Februar 2023 ersetzt die EnSikuMaV die ASR A3.5 Raumtemperatur. Für die Arbeiten der Punkte leicht und mittel
wurden die Mindesttemperaturen um 1° gesenkt.

Arbeitshaltung Mindesttemperatur in Abhängigkeit zur Arbeitsschwere nach EnSikuMaV
 Leicht   Mittel   Schwer
Sitzen +19 0C +18 0C ———-
Stehen + Gehen +18 0C +16 0C +12 0C

HInweise:

1. Werden die Temperaturen nicht eingehalten, ist der Arbeitgeber verpflichtet für die geforderten Mindesttermperaturen in den Arbeitsräumen
zu sorgen.
2. Die neuen Mindestemperaturen müssen nur in tatsächlich genutzten Arbeitsräumen eingehalten werden. Für alle anderen Räume gelten weiterhin
die Mindesttemperaturen der ASR A3.5 Raumtemperaturen.
2. Beschäftigte haben nicht das Recht von sich aus einfach die Arbeit einzustellen. Nur wenn die Gesundheit beeinträchtigt wird besteht diese
Möglichkeit. Dann müssen die Beschäftigten nachweisen, dass die Temperatur die Gesundheit beeinträchtigt.

Wie immer stehe ich Ihnen für Ihre Fragen und Anmerkungen zur Verfügung.