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Ausbildung Sicherheitsbeauftragter Berlin Brandenburg

AUSBILDUNG SICHERHEITSBEAUFTRAGTE

In Unternehmen übernehmen Sicherheitsbeauftragte mehrere wichtige Funktionen. Sie unterstützen die Leitung von Unternehmen bei der Prävention von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Sie sind vertrauensvoller Ansprechpartner für Kollegen bei Fragen, die den Bereich Arbeitsschutz betreffen und wirken auf diese bei der Umsetzung und Einhaltung der im Unternehmen geltenden Regeln ein. Sie geben der Unternehmensleitung wichtige Hinweise und Anmerkungen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes im jeweiligen Unternehmen.

 

Die genaue Anzahl der in Ihrem Unternehmen geforderten Sicherheitsbeauftragten/innen hängt jeweils von der individuellen Situation in Ihrem Unternehmen ab. Gefordert wird, dass Sicherheitsbeauftragte orts- und tätigkeitsnah eingesetzt werden sollen. Wenn möglich, sollen Sicherheitsbeauftragte keine Leitungs- und Weisungsbefugnis besitzen.

Dauer: 2 Tage
Teilnehmer: Aus Gründen der Intensität der Weiterbildung bis 15 Teilnehmer

Tag 1: 9:00 Uhr– ca. 17:00 Uhr

  • Organisation des Arbeitsschutzes in Deutschland
  • Organisation des Arbeitsschutzes in Unternehmen
  • Die Rolle und Aufgabe der Sicherheitsbeauftragten/innen
  • Die Stellung des Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen
  • Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung
  • Grundlagen der Unterweisung
 

Tag 2: 9:00 Uhr – ca. 17:00 Uhr

  • Grundlagen des Brandschutzes
  • Grundlagen der Ergonomie
  • Leitern, Tritte, Gerüste
  • Unfälle und erste Hilfe
  • Soft Skills und Kommunikation
  • Psychische Belastung und Suchterkrankungen
 

Pausenzeiten werden im Kurs abgestimmt.

 

“Ausbildung Sicherheitsbeauftragte”
Die Weiterbildung erfolgt nach den Grundsätzen der DGUV I 211-042
Zielgruppe: Interessierte Personen, die die Aufgabe als Sicherheitsbeauftragte wahrnehmen möchten.

Preis pro Teilnehmer: 790,- Euro zzgl. gesetzlich geltender USt.

Teilnahmebestätigung: Am Ende der Veranstaltung erhält jede Person die am Seminar “Sicherheitsbeauftragte” teilgenommen hat, ein Zertifikat des Unternehmens RAFA, über die Teilnahme am Seminar und den dort vermittelten Lehrinhalten.

Sicherheitsbeauftragte werden in einem Gesetz, einer Vorschrift und einer Regel für Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern gefordert.

 
  • § 22 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)
  • § 20 DGUV Vorschrift 1 “Grundsätze der Prävention”
  • DGUV Regel 100-001 “Grundsätze der Prävention”